Bevor man zur/zum Notar/in auf Lebenszeit ernannt wird, ist ein mindestens dreijähriger Dienst als Notarassessor/in abzuleisten. Die Bezüge einer/s Notarassessorin/s sind denen eines Richters auf Probe anzugleichen. Notarassessorenstellen werden nur nach Bedarf geschaffen und ausgeschrieben.
Ausschreibung einer Stelle zur Übernahme in den Anwärterdienst
für das Amt des Notars / der Notarin
Im Auftrag des Ministeriums der Justiz gibt die Saarländische Notarkammer bekannt, dass ein Assessor/eine Assessorin als Notarassessor/Notarassessorin in den Anwärterdienst für das Amt des Notars/der Notarin übernommen werden soll.
Es können grundsätzlich nur solche Bewerber(innen) für eine Einstellung in Betracht gezogen werden, die in den Staatsexamina über dem Durchschnitt liegende Ergebnisse erzielt haben.
Bewerbungen, die § 3 (Bewerbungsgesuch) der Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegenheiten der Notare (NotA), AV des MiJuGS Nr. 11/2006 vom 13. Juli 2006, geändert durch AV des MdJ Nr. 1/2013 vom 22. Januar 2013, entsprechen, sind an das Ministerium der Justiz zu richten und bis spätestens 21. November 2024,
14:00 Uhr, bei der Saarländischen Notarkammer, Rondell 3, 66424 Homburg, einzureichen.
Der Text der Verwaltungsvorschrift kann von der Saarländischen Notarkammer angefordert oder auf der Homepage der Saarländischen Notarkammer unter www.notare-saarland.de abgerufen werden.
Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegenheiten der Notare (NotA)
Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Notarassessor/in interessieren, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Saarländischen Notarkammer, Herrn Notarassessor Philip Steigleiter, LL.M. (Exeter).