Bevor man zur/zum Notar/in auf Lebenszeit ernannt wird, ist ein mindestens dreijähriger Dienst als Notarassessor/in abzuleisten. Die Bezüge einer/s Notarassessorin/s sind denen eines Richters auf Probe anzugleichen. Notarassessorenstellen werden nur nach Bedarf geschaffen und ausgeschrieben.
Zur Zeit sind keine freien Stellen zu besetzen.
Der Text der Verwaltungsvorschrift kann von der Saarländischen Notarkammer angefordert oder auf der Homepage der Saarländischen Notarkammer unter www.notare-saarland.de abgerufen werden.
Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegenheiten der Notare (NotA)
Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Notarassessor/in interessieren, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Saarländischen Notarkammer, Herrn Notarassessor Philip Steigleiter, LL.M. (Exeter).