Berufsziel Notar – Ausschreibung Notarassessorenstelle


  

Bevor man zur/zum Notar/in auf Lebenszeit ernannt wird, ist ein mindestens dreijähriger Dienst als Notarassessor/in abzuleisten. Die Bezüge einer/s Notarassessorin/s sind denen eines Richters auf Probe anzugleichen. Notarassessorenstellen werden nur nach Bedarf geschaffen und ausgeschrieben. 


Ausschreibung einer Stelle zur Übernahme in den Anwärterdienst

für das Amt des Notars / der Notarin

 

Im Auftrag des Ministeriums der Justiz gibt die Saarländische Notarkammer bekannt, dass ein Assessor/eine Assessorin als Notarassessor/Notarassessorin in den Anwärterdienst für das Amt des Notars/der Notarin übernommen werden soll.

Es können grundsätzlich nur solche Bewerber(-innen) für eine Einstellung in Betracht gezogen werden, die in den Staatsexamina über dem Durchschnitt liegende Ergebnisse erzielt haben.

 

Bewerbungen, die § 3 (Bewerbungsgesuch) der Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegenheiten der Notare (NotA), AV des MiJuGS Nr. 11/2006 vom 13. Juli 2006, zuletzt geändert durch AV des MdJ Nr. 2/2025 vom 9. April 2025, entsprechen, sind an das Ministerium der Justiz zu richten und bis spätestens 19. März 2026,
14:00 Uhr,
bei der Saarländischen Notarkammer, Rondell 3, D-66424 Homburg, einzureichen.


Der Text der Verwaltungsvorschrift kann von der Saarländischen Notarkammer angefordert oder auf der Homepage der Saarländischen Notarkammer unter www.notare-saarland.de abgerufen werden. 

Verwaltungsvorschriften betreffend die Angelegenheiten der Notare (NotA)   

§ 3 NotA.pdf (114.15KB)
§ 3 NotA.pdf (114.15KB)



Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Notarassessor/in interessieren, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Saarländischen Notarkammer, Herrn Notarassessor Dr. Fabian Blandfort.