Aufgaben der Notarkammer
In der Saarländischen Notarkammer sind derzeit 36 Notarinnen und Notare des Oberlandesgerichtsbezirks Saarbrücken zusammengeschlossen.
Die Saarländische Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und nimmt die Aufgaben wahr, die ihr nach den §§ 65 der Bundesnotarordnung und der Satzung übertragen sind.
Zu den Aufgaben der Notarkammer zählen insbesondere:
- die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder und der saarländischen Notarassessoren und Notarassessorinnen.
- die Beratung bei dienst- und standesrechtlichen Fragen
- die Organisation von beruflichen Fortbildungen sowohl der Mitglieder als auch der Notarfachangestellten
- die Regelung der Ausbildung einschließlich Prüfung zum/zur Notarfachangestellten
- die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen im Bereich des Notarrechts.
- die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer oder einem Kammermitglied und seinem Mandanten.
- die Entgegennahme von Beschwerden gegen saarländische Notarinnen und Notare. In diesem Rahmen überprüft sie die Einhaltung der berufsrechtlichen Pflichten.
- die Unterstützung der Aufsichtsbehörden (Landgericht, Oberlandesgericht und Justizministerium) bei ihrer Arbeit
- Aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung ist es der Saarländischen Notarkammer nicht gestattet, Rechtsberatung für die Allgemeinheit zu leisten, zu vermeintlichen Schadenersatzansprüchen gegen Notarinnen und Notare Stellung zu nehmen
Organe der Notarkammer sind der Vorstand und die Versammlung der Mitglieder der Notarkammer (Kammerversammlung). Die Kammerversammlung besteht aus den 36 saarländischen Notarinnen und Notaren. Aufgabe der Kammerversammlung ist es insbesondere, die Satzung der Notarkammer sowie Richtlinien zu beschließen und die Haushaltsführung zu überwachen. Die Kammerversammlung wählt den Präsidenten, den Vizepräsidenten und den Vorstand. Der Präsident der Notarkammer vertritt die Körperschaft nach außen. Die laufenden Geschäfte der Notarkammer führt der Geschäftsführer nach Weisung des Vorstands.